Ganz ehrlich: ich hätte nicht damit gerechnet, dass ich über die Weihnachtstage etwas Positives zu Abmahnungen und Google Fonts schreiben kann, denn das Jahr 2022 bestand nahezu nur aus Stress und Ärger beim Datenschutz.

Umso erfreulicher die Nachricht, dass einer der Rechtsanwälte, der sich bei Abmahnungen besonders hervorgetan hat, nun selbst massiven rechtlichen Ärger bekommt. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss und ein Besuch der Polizei wegen Betrug und Erpressung macht sich nicht wirklich gut bei einer Rechtsanwaltskanzlei… Weitere Infos gibt‘s in der Pressemitteilung der Polizei Berlin.

Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft schafft etwas Ruhe. Das ist schön, gerade in der besinnlichen Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönig. Trotz allem darf man nicht vergessen, dass das Urteil des Landgerichts München den Einsatz von Google Fonts klar reglementiert. Websites, die Google Fonts nicht lokal eingebunden haben und die dynamische IP-Adressen von Website-Besuchern an die Server von Google in die USA übermitteln, handeln nicht datenschutzkonform und müssen an die neue Rechtsprechung angepasst werden. Daran gibt es keine Zweifel.

Lesen Sie meinen umfangreichen Artikel, damit Sie alle wichtigen Punkte beim Datenschutz berücksichtigen. Nur eine zeitnahe Anpassung einer Website an die neueste Rechtsprechung vermeidet berechtigte Abmahnungen, die durch das Urteil nach wie vor im Raum stehen. Das wäre doch ein guter Vorsatz fürs neue Jahr, nicht wahr 😉

Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2023,
Thomas Issler und das ganze Team-Issler